T (03741) 442014 · Mo - Fr 7:30 - 18:30 Uhr und Sa 8:00 - 12:00 Uhr
Pflegefachkräfte müssen regelmäßig geschult werden. Das regelt die Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte nach § 132 SGB V.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte. Erforderlich sind mindestens acht absolvierte Fortbildungsstunden für Pflegefachkräfte im Kalenderjahr.
Wir bieten Ihnen fundierte Schulungen für Pflegefachkräfte zum richtigen Umgang und zu korrekter Anwendung von Arzneimitteln oder Hilfsmitteln – in den Räumen unserer Apotheke oder bei Ihnen vor Ort.
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