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Verkehrsunfälle durch Medikamente
Jeder weiß: Wer unter Alkoholeinfluss steht, soll nicht hinters Steuer. Dass auch Medikamente die Fahrtüchtigkeit schmälern können, ist dagegen viel zu wenig bekannt.
Jeder vierte Verkehrsunfall in Deutschland, schätzt die Deutsche Verkehrswacht, geht zumindest teilweise auf das Konto von Arzneimitteln.
Beipackzettel lesen oder in der Apotheke fragenViele Arzneimittel können allein oder gemeinsam mit anderen das Fahrverhalten beeinträchtigen. Auch kann die Alkoholwirkung erheblich verstärkt werden.
Wer Medikamente einnimmt, sollte unbedingt die Hinweise zur Verkehrstüchtigkeit im Beipackzettel beachten. Gern erteilt Ihre Apotheke dazu Auskünfte.
Letztendlich ist jeder Verkehrsteilnehmer für seine Fahrtauglichkeit selbst verantwortlich. Es gibt kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr bei Einnahme von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt. Ob Sie ein Auto oder Motorrad sicher lenken können, müssen vielmehr Sie vor Antritt der Fahrt in eigener Regie entscheiden. Wenn bei einem Unfall nachgewiesen wird, dass die Einnahme eines Medikamentes dessen Ursache war, erlischt ähnlich wie bei Alkoholkonsum der Versicherungsschutz.
Sprechen Sie Ihren Arzt oder Apotheker auf das Thema Verkehrstauglichkeit an.
Erwähnen Sie dabei auch rezeptfreie Medikamente, die Sie zusätzlich zur verordneten Therapie einnehmen. Und: Lesen Sie die Hinweise im Beipackzettel. Ist bekannt, dass ein Wirkstoff die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, muss der Hersteller dies in der Gebrauchsinformation angeben.
Achten Sie auf Warnzeichen für eingeschränkte Fahrtüchtigkeit, vor allem am Beginn einer Behandlung mit einem neuen Arzneimittel oder nach Dosisanpassungen. Wer plötzlich Schwierigkeiten hat, einen Zeitungsartikel zu lesen, sollte das Auto besser stehen lassen. Weitere Alarmsignale sind Schwindelgefühle und Müdigkeitsattacken am Tag.
Halten Sie sich bei Dosierung und Einnahmerhythmus an die ärztliche Verordnung.
Neueinstellungen oder Dosisänderungen bei starken Schmerzmitteln
Wer starke Schmerzmittel neu oder in erhöhter Dosierung bekommt, ist in der Anfangszeit oft müde. Das bedeutet auch, dass die Reaktionszeiten deutlich verlängert sind. Damit sollte in dieser Zeit auf das Fahren verzichtet werden.
Viele nehmen Schlafmittel nicht abends vor dem Schlafengehen, sondern erst in der Nacht, wenn sie keinen Schlaf finden können. Durch eine Wirkdauer von 8 bis 12 Stunden kommt es dann aber am nächsten Tag zum berüchtigten „Hang-over“: Die Müdigkeit kann bis zum Mittag anhalten.
Vorsicht mit Alkohol. Verhängnisvoll kann beispielsweise die Kombination von Alkohol mit Psychopharmaka werden, also Medikamenten, die unter anderem gegen Depressionen eingesetzt werden. Hier genügen schon kleine Mengen Alkohol, etwa ein Glas Wein, um Wachheit und Reaktionsvermögen massiv zu drosseln.
In bestimmten Situationen gilt aus ärztlicher Sicht generelles Fahrverbot – selbst wenn Sie sich fit fühlen, z.B. in den ersten Stunden nach einer Narkose (auch bei ambulanten Operationen) und nach Augenuntersuchungen, bei denen der Arzt die Pupille mit Tropfen weit gestellt hat (dann sind Ihre Augen blendempfindlich, die Sehschärfe ist reduziert).
Die wichtigsten Arzneimittelgruppen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen:
Sie verlängern die Reaktionszeit und beeinträchtigen die Wahrnehmung.
(auch in Wick Medinait® enthalten.)
Medikamente gegen Depressionen und Psychosen (etwa Schizophrenie) setzen häufig die Reaktionsfähigkeit herab.
Arzneimittel gegen Allergien (Antihistaminika) machen zum Teil müde. Bei neueren Antihistaminika tritt diese Wirkung seltener auf.
Starke Schmerzmittel (Morphin-Abkömmlinge) und bestimmte Hustenmittel (Codein) wirken stark dämpfend.
Blutdrucksenkende Mittel können zum Teil dämpfend wirken (besonders zu Beginn einer Therapie). Bei schwankendem Blutdruck trotz Medikamenten und bei Überdosierung (z. B. durch Einnahmefehler) kann es außerdem zu plötzlichem Blutdruckabfall mit Schwindelgefühlen kommen.
Medikamente gegen Diabetes (Antidiabetika) können bei falscher Dosierung zu Unter- oder Überzuckerung führen. Folge: Bewusstseinstrübungen sind möglich. Nur bei stabilen Zuckerwerten sollte gefahren werden.
Antiepileptika haben oft eine dämpfende Wirkung.
(Im 1. Jahr besteht in der Regel ein generelles Fahrverbot.)
Appetitzügler können Schwindelgefühle auslösen, bei nachlassender Wirkung folgt plötzlich Ermüdung.
Aufputschmittel (Psychostimulanzien) setzen unter anderem das Reaktionsvermögen herab.
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